Es zeigt sich leider immer wieder, dass die eingetretenen Unfälle vermieden werden
hätten können, wenn die Gerätenutzer ihren Verpflichtungen nachgekommen wären. Feuerstätten
benötigen für eine einwandfreie Verbrennung ausreichend Verbrennungsluft. Bei Geräten
mit offenem Verbrennungsraum, also Geräte die sich die Luft aus dem Aufstellungsraum
holen und somit in offener Verbindung mit dem Raum stehen, kann es bei zu wenig Zuluft
zu einem Abgasaustritt kommen. Oft geschieht dies wenn Zuluftöffnungen verschlossen/verklebt
werden oder wenn es zu baulichen Änderungen kommt (neue Fenster/Türen oder neue Dichtungen).
Bei nicht gewarteten Geräten kommt es durch die fehlende Wartung und die damit verbundene
unvollkommene Verbrennung sofort zu einer Kohlenmonoxidanreicherung.
Erschwerend kommt
in diesen Fällen dazu, dass durch die starke Verunreinigung des Gerätes meist auch
die Sicherheitseinrichtungen – wie z.B. die gegen Abgasaustritt – außer Kraft gesetzt
werden.
Aber auch die Selbstmontage von Gasgeräten und Ablufteinrichtungen (z.B. Ventilatoren)
führt zu Unfällen. Dem Laien sind die vielfältigen, umfangreichen, technischen und
gesetzlichen Bestimmungen nicht bekannt. Auch sind ihm die Auswirkungen seines Handelns
meist unbekannt.
Deshalb sollte jeder Anlagenbetreiber von Gasfeuerstätten der Baureihe B die Verbrennungsluftzuführung gemäß Richtlinie G12 einmal jährlich kontrollieren lassen.
Deshalb sollte der zuständig Rauchfangkehrer darauf hingewiesen werden, sollte dieser die Messung nicht automatisch durchführen. Denn auch die Unterlagen des Rauchfangkehrers könnten unvollständig sein.
Beispiel: Verstopfter Kamin und verlegtes Rauchrohr. In diesem Fall hatte, dass Gerät nicht abgeschaltet und es kam zum Abgasaustritt. Da bei atmosphärischen Kesseln eine Abgasüberwachung nicht immer eingebaut wurde (abhängig von der Art und Grösse des Aufstellungsraumes und der Verbrennungsluftzufuhr).